{"id":1001,"date":"2022-10-13T14:08:52","date_gmt":"2022-10-13T12:08:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.xifa.de\/?page_id=1001"},"modified":"2022-10-13T14:36:18","modified_gmt":"2022-10-13T12:36:18","slug":"aeb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.xifa.de\/en\/aeb\/","title":{"rendered":"AEB"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<h2>\u00a7 1 Allgemeiner Geltungsbereich<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: \u201eAVL\u201c) gelten fu\u0308r alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: \u201eK\u00e4ufer\u201c). Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die AVL gelten insbesondere fu\u0308r Vertr\u00e4ge u\u0308ber den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: \u201eWare\u201c), ohne Ru\u0308cksicht darauf, ob wir die Ware selbst hergestellt oder bei Zulieferern eingekauft haben. Die AVL gelten in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung als Rahmenvereinbarung auch fu\u0308r ku\u0308nftige Vertr\u00e4ge u\u0308ber den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben K\u00e4ufer, ohne dass wir ihn jeweils wieder auf sie hinweisen mu\u0308ssten.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Unsere AVL gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdru\u0308cklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausfu\u0308hren.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Im Einzelfall mit dem K\u00e4ufer getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden,Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den AVL. Fu\u0308r den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erkl\u00e4rung von Ru\u0308cktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln u\u0308ber die Legitimation des Erkl\u00e4renden, bleiben unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> Im Falle von Kommissionsgesch\u00e4ften gelten in Bezug auf den zwischen dem K\u00e4ufer und dem Hersteller\/Lieferanten zu Stande kommenden Vertrag nicht diese AVL, sondern ausschlie\u00dflich die Verkaufs- und Lieferbedingungen des betreffenden Herstellers\/Lieferanten, es sei denn, dass wir Abweichendes schriftlich vereinbart haben.<br \/>\n<span class=\"number\">(7)<\/span> Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdru\u0308cklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Unsere Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 u\u0308berlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Die Annahme kann in Textform (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Lieferfrist und Lieferverzug<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gru\u0308nden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (z.B. wegen Nichtverfu\u0308gbarkeit der Leistung), werden wir den K\u00e4ufer hieru\u0308ber unverzu\u0308glich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfu\u0308gbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers werden wir unverzu\u0308glich erstatten. Als Fall der Nichtverfu\u0308gbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Unsere gesetzlichen Ru\u0308cktritts- und Ku\u0308ndigungsrechte, die gesetzlichen Vorschriften u\u0308ber die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherfu\u0308llung) sowie der \u00a7 3 Abs. 5 dieser AVL bleiben unberu\u0308hrt. Unberu\u0308hrt bleiben auch die Rechte des K\u00e4ufers gem. \u00a7\u00a7 9, 10 dieser AVL.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich im \u00dcbrigen nach den gesetzlichen Vorschriften; in jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den K\u00e4ufer mit angemessener Fristsetzung erforderlich.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Wir behalten uns vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies fu\u0308r eine zu\u0308gige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung nicht ausnahmsweise fu\u0308r den K\u00e4ufer unzumutbar ist.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> \u201eH\u00f6here Gewalt\u201c bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfu\u0308llen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis au\u00dferhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt und unverschuldet ist; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise h\u00e4tten vermieden oder u\u0308berwunden werden k\u00f6nnen.<br \/>\nBis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie wu\u0308rden die oben unter (a) und (b) bezeichneten Voraussetzungen erfu\u0308llen: (i) Krieg (erkl\u00e4rt oder nicht erkl\u00e4rt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausl\u00e4ndischer Feinde, umfangreiche milit\u00e4rische Mobilisierung; (ii) Bu\u0308rgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, milit\u00e4rische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) W\u00e4hrungs- und Handelsbeschr\u00e4nkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtm\u00e4\u00dfige oder unrechtm\u00e4\u00dfige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerst\u00f6rung von Ausru\u0308stung, l\u00e4ngerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Geb\u00e4uden.<br \/>\nEine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unm\u00f6glich macht, von ihrer Pflicht zur Erfu\u0308llung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzu\u0308glich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzu\u0308glich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses voru\u0308bergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfu\u0308llung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Ma\u00dfe entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu ku\u0308ndigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdru\u0308cklich, dass der Vertrag von jeder Partei geku\u0308ndigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage u\u0308berschreitet.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> Lieferungshindernisse, Kriege, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsst\u00f6rung, Verf\u00fcgungen von hoher Hand sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, die die Herstellung oder den Versandt der Ware verhindern, verz\u00f6gern oder unwirtschaftlich machen, befreien uns f\u00fcr die Dauer und im Umfang der St\u00f6rung von der Lieferpflicht. \u00dcberschreitet die St\u00f6rung die Dauer von drei Monaten, sind wir zum R\u00fccktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollst\u00e4ndigem Wegfall unserer Bezugsquellen aufgrund h\u00f6herer Gewalt im vorstehenden Sinne sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Falle sind wir berechtigt, die vorhandene Warenmenge unter Ber\u00fccksichtigung unseres Eigenbedarfs sowie unserer Lieferverpflichtungen zu verteilen.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfu\u0308llungsort fu\u0308r die Lieferung und eine etwaige Nacherfu\u0308llung ist. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer u\u0308ber. Beim Versendungskauf geht auf ihn jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtfu\u0308hrer oder die sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt u\u0308ber.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gru\u0308nden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist und vorbehaltlich der weiteren Regelungen in diesem \u00a7 5, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> S\u00e4mtliche in unserem Angebot bzw. dem Vertrag angegebenen Preise wurden auf der Basis der geltenden Einkaufs-, Material- und Rohstoffpreise zum Zeitpunkt von dessen Erstellung bzw. Abschluss kalkuliert. Diese sind daher Teil der Gesch\u00e4ftsgrundlage. Da es in besonderen Ausnahmef\u00e4llen zu Materialengp\u00e4ssen und dadurch zu deutlich verl\u00e4ngerten Lieferzeiten und\/oder gravierenden Preis\u00e4nderungen bei diesen Rohstoffen und Vormaterialien kommen kann, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Kalkulationsgrundlage bis zum Lieferzeitpunkt erheblich und fu\u0308r uns unvorhersehbar \u00e4ndert. Steigt oder sinkt dadurch der bisher vereinbarte Nettopreis, ggf. unter Verrechnung mit anderen steigenden oder sinkenden Kostenfaktoren, um mehr als 3%, was wir auf Verlangen nachweisen, ist im Wege eines partnerschaftlichen, fairen Ausgleichs diesen Ver\u00e4nderungen bei der Preisfindung Rechnung zu tragen. Jeder Vertragspartner hat daher das Recht, von dem anderen zu verlangen, die Preise unter angemessener Beru\u0308cksichtigung der beiderseitigen Interessen innerhalb einer angemessen Frist nach Treu und Glauben neu zu verhandeln. Im Falle eines Scheiterns dieser Verhandlungen steht uns das Recht zu, nach den gesetzlichen Regeln zur Leistungsbestimmung durch den Gl\u00e4ubiger (\u00a7\u00a7 315, 316 BGB) einen Preis festzulegen, der die Ver\u00e4nderungen widerspiegelt und dessen Angemessenheit auf Verlangen gerichtlich u\u0308berpru\u0308fbar ist.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise \u201eab Werk\u201c. Verpackungskosten sowie beim Versendungskauf die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom K\u00e4ufer gewu\u0308nschten Transportversicherung, etwaige Z\u00f6lle, Gebu\u0308hren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Erfu\u0308llungsort fu\u0308r Zahlungen ist unser Gesch\u00e4ftssitz.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird zus\u00e4tzlich in jeweils gesetzlicher H\u00f6he gesondert ausgewiesen und ist ebenfalls vom K\u00e4ufer zu zahlen.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> Der Kaufpreis ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzufu\u0308hren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung; \u00a7 321 BGB bleibt unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(7)<\/span> Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Bei Eintritt des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he, das sind derzeit 9 Prozentpunkte u\u0308ber dem Basiszinssatz, sowie eine zus\u00e4tzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdru\u0308cklich vorbehalten. Gegenu\u0308ber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(8)<\/span> Soweit wir ein Recht zur Skontierung einger\u00e4umt haben, entf\u00e4llt dieses bei Eintritt der aufl\u00f6senden Bedingung, dass nach der Skontierungszusage fu\u0308r eine Rechnung eine fru\u0308her f\u00e4llige andere Rechnung aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt wird.<br \/>\n<span class=\"number\">(9)<\/span> Wechsel oder Schecks werden nur erfu\u0308llungshalber angenommen. Bankspesen und Wechselkosten hat der K\u00e4ufer zu tragen.<br \/>\n<span class=\"number\">(10)<\/span> Der K\u00e4ufer kann nur mit Gegenanspru\u0308chen aufrechnen, soweit diese unbestritten, durch uns anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des K\u00e4ufers insbesondere gem. \u00a7 9 dieser AVL unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(11)<\/span> Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 ggf. nach Fristsetzung \u2013 zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt. Die gesetzlichen Regelungen u\u0308ber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(12)<\/span> Ebenso sind wir bei begr\u00fcndeten Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers berechtigt, einger\u00e4umte Zahlungsziele zu widerrufen und f\u00fcr weitere Lieferungen Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Verpackung<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Transportverpackungen nehmen wir nur zuru\u0308ck, soweit wir dazu durch Gesetz bzw. aufgrund eines Gesetzes verpflichtet sind. Kosten der Ru\u0308cksendung u\u0308bernehmen wir ebenfalls nur, soweit wir dazu gesetzlich oder aufgrund eines Gesetzes verpflichtet sind.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Ausdru\u0308cklich nur leihweise zur Verfu\u0308gung gestellt Packmittel hat der K\u00e4ufer stets zuru\u0308ckzugeben und diese unverzu\u0308glich frachtfrei an uns zuru\u0308ckzusenden.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Beschaffenheit der Ware\/Muster\/technische Beratung\/Verwendungen<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Soweit nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware ausschlie\u00dflich aus unserer Produktspezifikation. Soweit wir Produkte anderer Hersteller vertreiben, gilt jeweils die Produktspezifikation des Herstellers. Dessen ungeachtet eignet sich die von uns gelieferte Ware normalerweise nicht fu\u0308r die folgenden Anwendungsbereiche, sofern nicht ausdru\u0308cklich anderes angegeben: (a) fu\u0308r Implantate, die l\u00e4nger als 29 Tage im K\u00f6rper eines Menschen verbleiben sollen; (b) fu\u0308r Waffen (einschlie\u00dflich chemischer Waffen im Sinne der Chemiewaffenkonvention, Landminen und Landminenkomponenten sowie jede Art von Sprengk\u00f6rpern); (c) Vorrichtungen oder Komponenten, die im Zusammenhang mit der menschlichen Fortpflanzung genutzt werden; (d) Allzweckharze in medizinischen oder gesundheitlichen Anwendungen.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die von uns zur Verfu\u0308gung gestellten Muster sowie unsere technischen und chemischen Angaben dienen nur der generellen Beschreibung der Ware. Sie beinhalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Warenspezifische Leistungsdaten wie z. B. Ma\u00df oder Gewicht, sind nur im Falle einer entsprechenden Vereinbarung oder einer Best\u00e4tigung durch uns verbindlich.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Soweit wir anwendungstechnische Ausku\u0308nfte geben oder beratend t\u00e4tig werden und diese Ausku\u0308nfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung mit Ausnahme von Vorsatz. Sie befreit den K\u00e4ufer nicht davon, jede einzelne Lieferung vor Verarbeitung auf ihre Eignung fu\u0308r den beabsichtigten Einsatz zu u\u0308berpru\u0308fen. Der K\u00e4ufer ist allein verantwortlich fu\u0308r Einsatz, Verwendung und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware sowie fu\u0308r die Einhaltung der anwendbaren Sicherheitsbestimmungen.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und ku\u0308nftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Soweit mit dem K\u00e4ufer Bezahlung der Kaufpreisschuld im Scheck-Wechsel-Verfahren vereinbart ist, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einl\u00f6sung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch vorl\u00e4ufige Gutschrift des erhaltenen Schecks.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren du\u0308rfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit u\u0308bereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverzu\u0308glich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns geh\u00f6rende Ware erfolgen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfu\u0308r der K\u00e4ufer.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die u\u0308blichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Anspru\u0308che aus den Versicherungsvertr\u00e4gen bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten oder\/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Ru\u0308cktritts herauszuverlangen. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, du\u0308rfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> In der Pf\u00e4ndung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Ru\u0308cknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers \u2013 abzu\u0308glich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<br \/>\n<span class=\"number\">(7)<\/span> Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen:<br \/>\na) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt fu\u0308r das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie fu\u0308r die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<br \/>\nb) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in \u00a7 8 Abs. 3 dieser AVL genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<br \/>\nc) Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenu\u0308ber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausu\u0308bung eines Rechts gem. \u00a7 8 Abs. 5 dieser AVL geltend machen. Im Falle des Eintritts einer der vorstehend genannten Leistungsst\u00f6rungen auf Seiten des K\u00e4ufers k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dferdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des K\u00e4ufers zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.<br \/>\nd) \u00dcbersteigt der Wert der Sicherheiten die Summe unserer Forderung um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers nach unserer Auswahl die u\u0308berschu\u0308ssigen Sicherheiten freigeben.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 M\u00e4ngelanspru\u0308che; M\u00e4ngelru\u0308gen<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Fu\u0308r die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unberu\u0308hrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7 445a, 478 BGB). Anspru\u0308che aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den K\u00e4ufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die u\u0308ber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB).<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Wir haften grunds\u00e4tzlich nicht fu\u0308r M\u00e4ngel, die der K\u00e4ufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7 442 BGB). Weiterhin setzen die M\u00e4ngelanspru\u0308che des K\u00e4ufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Ru\u0308gepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Werkstoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder sp\u00e4ter ein Mangel, so ist uns hiervon unverzu\u0308glich in Textform Anzeige zu machen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung oder die M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung fu\u0308r den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Diese Obliegenheit des K\u00e4ufers bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherfu\u0308llung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfu\u0308llung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfu\u0308llung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zuru\u0308ckzubehalten.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfu\u0308llung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pru\u0308fungszwecken zu u\u0308bergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zuru\u0308ckzugeben. Die Nacherfu\u0308llung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir urspru\u0308nglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.<br \/>\n<span class=\"number\">(7)<\/span> Die zum Zweck der Pru\u0308fung und Nacherfu\u0308llung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pru\u0308f- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war fu\u0308r den K\u00e4ufer nicht erkennbar.<br \/>\n<span class=\"number\">(8)<\/span> Wenn die Nacherfu\u0308llung fehlgeschlagen ist oder eine fu\u0308r die Nacherfu\u0308llung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zuru\u0308cktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Ru\u0308cktrittsrecht.<br \/>\n<span class=\"number\">(9)<\/span> Anspru\u0308che des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 10 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Sonstige Haftung<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur<br \/>\na) fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie<br \/>\nb) fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrages u\u0308berhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie fu\u0308r die Beschaffenheit der Ware u\u0308bernommen haben. Sonstige zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfu\u0308llungsgehilfen.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Verj\u00e4hrung<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist fu\u0308r Anspru\u0308che aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> \u00a7 11 Abs. 1 dieser AVL gilt nicht, soweit gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung gelten (insbesondere \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3, \u00a7\u00a7 444, 445b BGB).<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch fu\u0308r vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspru\u0308che des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) wu\u0308rde im Einzelfall zu einer ku\u0308rzeren Verj\u00e4hrung fu\u0308hren. Schadensersatzanspru\u0308che des K\u00e4ufers gem. \u00a7 10 Abs. 1 und 2 dieser AVL verj\u00e4hren ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Fu\u0308r diese AVL und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts und des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen u\u0308ber Vertr\u00e4ge u\u0308ber den internationalen Warenkauf (CISG).<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand fu\u0308r alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das fu\u0308r unseren Gesch\u00e4ftssitz zust\u00e4ndige Gericht. Dies gilt nur, wenn der K\u00e4ufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erfu\u0308llungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 dieser AVL bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<h2>\u00a7 1 Allgemeiner Geltungsbereich<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: \u201eAVL\u201c) gelten fu\u0308r alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: \u201eK\u00e4ufer\u201c). Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die AVL gelten insbesondere fu\u0308r Vertr\u00e4ge u\u0308ber den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: \u201eWare\u201c), ohne Ru\u0308cksicht darauf, ob wir die Ware selbst hergestellt oder bei Zulieferern eingekauft haben. Die AVL gelten in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung als Rahmenvereinbarung auch fu\u0308r ku\u0308nftige Vertr\u00e4ge u\u0308ber den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben K\u00e4ufer, ohne dass wir ihn jeweils wieder auf sie hinweisen mu\u0308ssten.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Unsere AVL gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdru\u0308cklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausfu\u0308hren.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Im Einzelfall mit dem K\u00e4ufer getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden,Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den AVL. Fu\u0308r den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erkl\u00e4rung von Ru\u0308cktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln u\u0308ber die Legitimation des Erkl\u00e4renden, bleiben unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> Im Falle von Kommissionsgesch\u00e4ften gelten in Bezug auf den zwischen dem K\u00e4ufer und dem Hersteller\/Lieferanten zu Stande kommenden Vertrag nicht diese AVL, sondern ausschlie\u00dflich die Verkaufs- und Lieferbedingungen des betreffenden Herstellers\/Lieferanten, es sei denn, dass wir Abweichendes schriftlich vereinbart haben.<br \/>\n<span class=\"number\">(7)<\/span> Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdru\u0308cklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Unsere Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 u\u0308berlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Die Annahme kann in Textform (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Lieferfrist und Lieferverzug<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gru\u0308nden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (z.B. wegen Nichtverfu\u0308gbarkeit der Leistung), werden wir den K\u00e4ufer hieru\u0308ber unverzu\u0308glich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfu\u0308gbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers werden wir unverzu\u0308glich erstatten. Als Fall der Nichtverfu\u0308gbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Unsere gesetzlichen Ru\u0308cktritts- und Ku\u0308ndigungsrechte, die gesetzlichen Vorschriften u\u0308ber die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherfu\u0308llung) sowie der \u00a7 3 Abs. 5 dieser AVL bleiben unberu\u0308hrt. Unberu\u0308hrt bleiben auch die Rechte des K\u00e4ufers gem. \u00a7\u00a7 9, 10 dieser AVL.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich im \u00dcbrigen nach den gesetzlichen Vorschriften; in jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den K\u00e4ufer mit angemessener Fristsetzung erforderlich.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Wir behalten uns vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies fu\u0308r eine zu\u0308gige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung nicht ausnahmsweise fu\u0308r den K\u00e4ufer unzumutbar ist.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> \u201eH\u00f6here Gewalt\u201c bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfu\u0308llen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis au\u00dferhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt und unverschuldet ist; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise h\u00e4tten vermieden oder u\u0308berwunden werden k\u00f6nnen.<br \/>\nBis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie wu\u0308rden die oben unter (a) und (b) bezeichneten Voraussetzungen erfu\u0308llen: (i) Krieg (erkl\u00e4rt oder nicht erkl\u00e4rt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausl\u00e4ndischer Feinde, umfangreiche milit\u00e4rische Mobilisierung; (ii) Bu\u0308rgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, milit\u00e4rische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) W\u00e4hrungs- und Handelsbeschr\u00e4nkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtm\u00e4\u00dfige oder unrechtm\u00e4\u00dfige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerst\u00f6rung von Ausru\u0308stung, l\u00e4ngerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Geb\u00e4uden.<br \/>\nEine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unm\u00f6glich macht, von ihrer Pflicht zur Erfu\u0308llung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzu\u0308glich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzu\u0308glich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses voru\u0308bergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfu\u0308llung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Ma\u00dfe entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu ku\u0308ndigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdru\u0308cklich, dass der Vertrag von jeder Partei geku\u0308ndigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage u\u0308berschreitet.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> Lieferungshindernisse, Kriege, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsst\u00f6rung, Verf\u00fcgungen von hoher Hand sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, die die Herstellung oder den Versandt der Ware verhindern, verz\u00f6gern oder unwirtschaftlich machen, befreien uns f\u00fcr die Dauer und im Umfang der St\u00f6rung von der Lieferpflicht. \u00dcberschreitet die St\u00f6rung die Dauer von drei Monaten, sind wir zum R\u00fccktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollst\u00e4ndigem Wegfall unserer Bezugsquellen aufgrund h\u00f6herer Gewalt im vorstehenden Sinne sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Falle sind wir berechtigt, die vorhandene Warenmenge unter Ber\u00fccksichtigung unseres Eigenbedarfs sowie unserer Lieferverpflichtungen zu verteilen.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfu\u0308llungsort fu\u0308r die Lieferung und eine etwaige Nacherfu\u0308llung ist. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer u\u0308ber. Beim Versendungskauf geht auf ihn jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtfu\u0308hrer oder die sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt u\u0308ber.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gru\u0308nden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist und vorbehaltlich der weiteren Regelungen in diesem \u00a7 5, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> S\u00e4mtliche in unserem Angebot bzw. dem Vertrag angegebenen Preise wurden auf der Basis der geltenden Einkaufs-, Material- und Rohstoffpreise zum Zeitpunkt von dessen Erstellung bzw. Abschluss kalkuliert. Diese sind daher Teil der Gesch\u00e4ftsgrundlage. Da es in besonderen Ausnahmef\u00e4llen zu Materialengp\u00e4ssen und dadurch zu deutlich verl\u00e4ngerten Lieferzeiten und\/oder gravierenden Preis\u00e4nderungen bei diesen Rohstoffen und Vormaterialien kommen kann, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Kalkulationsgrundlage bis zum Lieferzeitpunkt erheblich und fu\u0308r uns unvorhersehbar \u00e4ndert. Steigt oder sinkt dadurch der bisher vereinbarte Nettopreis, ggf. unter Verrechnung mit anderen steigenden oder sinkenden Kostenfaktoren, um mehr als 3%, was wir auf Verlangen nachweisen, ist im Wege eines partnerschaftlichen, fairen Ausgleichs diesen Ver\u00e4nderungen bei der Preisfindung Rechnung zu tragen. Jeder Vertragspartner hat daher das Recht, von dem anderen zu verlangen, die Preise unter angemessener Beru\u0308cksichtigung der beiderseitigen Interessen innerhalb einer angemessen Frist nach Treu und Glauben neu zu verhandeln. Im Falle eines Scheiterns dieser Verhandlungen steht uns das Recht zu, nach den gesetzlichen Regeln zur Leistungsbestimmung durch den Gl\u00e4ubiger (\u00a7\u00a7 315, 316 BGB) einen Preis festzulegen, der die Ver\u00e4nderungen widerspiegelt und dessen Angemessenheit auf Verlangen gerichtlich u\u0308berpru\u0308fbar ist.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise \u201eab Werk\u201c. Verpackungskosten sowie beim Versendungskauf die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom K\u00e4ufer gewu\u0308nschten Transportversicherung, etwaige Z\u00f6lle, Gebu\u0308hren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Erfu\u0308llungsort fu\u0308r Zahlungen ist unser Gesch\u00e4ftssitz.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird zus\u00e4tzlich in jeweils gesetzlicher H\u00f6he gesondert ausgewiesen und ist ebenfalls vom K\u00e4ufer zu zahlen.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> Der Kaufpreis ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzufu\u0308hren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung; \u00a7 321 BGB bleibt unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(7)<\/span> Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Bei Eintritt des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he, das sind derzeit 9 Prozentpunkte u\u0308ber dem Basiszinssatz, sowie eine zus\u00e4tzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdru\u0308cklich vorbehalten. Gegenu\u0308ber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(8)<\/span> Soweit wir ein Recht zur Skontierung einger\u00e4umt haben, entf\u00e4llt dieses bei Eintritt der aufl\u00f6senden Bedingung, dass nach der Skontierungszusage fu\u0308r eine Rechnung eine fru\u0308her f\u00e4llige andere Rechnung aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt wird.<br \/>\n<span class=\"number\">(9)<\/span> Wechsel oder Schecks werden nur erfu\u0308llungshalber angenommen. Bankspesen und Wechselkosten hat der K\u00e4ufer zu tragen.<br \/>\n<span class=\"number\">(10)<\/span> Der K\u00e4ufer kann nur mit Gegenanspru\u0308chen aufrechnen, soweit diese unbestritten, durch uns anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des K\u00e4ufers insbesondere gem. \u00a7 9 dieser AVL unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(11)<\/span> Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 ggf. nach Fristsetzung \u2013 zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt. Die gesetzlichen Regelungen u\u0308ber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(12)<\/span> Ebenso sind wir bei begr\u00fcndeten Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers berechtigt, einger\u00e4umte Zahlungsziele zu widerrufen und f\u00fcr weitere Lieferungen Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Verpackung<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Transportverpackungen nehmen wir nur zuru\u0308ck, soweit wir dazu durch Gesetz bzw. aufgrund eines Gesetzes verpflichtet sind. Kosten der Ru\u0308cksendung u\u0308bernehmen wir ebenfalls nur, soweit wir dazu gesetzlich oder aufgrund eines Gesetzes verpflichtet sind.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Ausdru\u0308cklich nur leihweise zur Verfu\u0308gung gestellt Packmittel hat der K\u00e4ufer stets zuru\u0308ckzugeben und diese unverzu\u0308glich frachtfrei an uns zuru\u0308ckzusenden.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Beschaffenheit der Ware\/Muster\/technische Beratung\/Verwendungen<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Soweit nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware ausschlie\u00dflich aus unserer Produktspezifikation. Soweit wir Produkte anderer Hersteller vertreiben, gilt jeweils die Produktspezifikation des Herstellers. Dessen ungeachtet eignet sich die von uns gelieferte Ware normalerweise nicht fu\u0308r die folgenden Anwendungsbereiche, sofern nicht ausdru\u0308cklich anderes angegeben: (a) fu\u0308r Implantate, die l\u00e4nger als 29 Tage im K\u00f6rper eines Menschen verbleiben sollen; (b) fu\u0308r Waffen (einschlie\u00dflich chemischer Waffen im Sinne der Chemiewaffenkonvention, Landminen und Landminenkomponenten sowie jede Art von Sprengk\u00f6rpern); (c) Vorrichtungen oder Komponenten, die im Zusammenhang mit der menschlichen Fortpflanzung genutzt werden; (d) Allzweckharze in medizinischen oder gesundheitlichen Anwendungen.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die von uns zur Verfu\u0308gung gestellten Muster sowie unsere technischen und chemischen Angaben dienen nur der generellen Beschreibung der Ware. Sie beinhalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Warenspezifische Leistungsdaten wie z. B. Ma\u00df oder Gewicht, sind nur im Falle einer entsprechenden Vereinbarung oder einer Best\u00e4tigung durch uns verbindlich.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Soweit wir anwendungstechnische Ausku\u0308nfte geben oder beratend t\u00e4tig werden und diese Ausku\u0308nfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung mit Ausnahme von Vorsatz. Sie befreit den K\u00e4ufer nicht davon, jede einzelne Lieferung vor Verarbeitung auf ihre Eignung fu\u0308r den beabsichtigten Einsatz zu u\u0308berpru\u0308fen. Der K\u00e4ufer ist allein verantwortlich fu\u0308r Einsatz, Verwendung und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware sowie fu\u0308r die Einhaltung der anwendbaren Sicherheitsbestimmungen.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und ku\u0308nftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Soweit mit dem K\u00e4ufer Bezahlung der Kaufpreisschuld im Scheck-Wechsel-Verfahren vereinbart ist, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einl\u00f6sung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch vorl\u00e4ufige Gutschrift des erhaltenen Schecks.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren du\u0308rfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit u\u0308bereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverzu\u0308glich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns geh\u00f6rende Ware erfolgen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfu\u0308r der K\u00e4ufer.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die u\u0308blichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Anspru\u0308che aus den Versicherungsvertr\u00e4gen bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten oder\/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Ru\u0308cktritts herauszuverlangen. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, du\u0308rfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> In der Pf\u00e4ndung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Ru\u0308cknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers \u2013 abzu\u0308glich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<br \/>\n<span class=\"number\">(7)<\/span> Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen:<br \/>\na) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt fu\u0308r das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie fu\u0308r die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<br \/>\nb) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in \u00a7 8 Abs. 3 dieser AVL genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<br \/>\nc) Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenu\u0308ber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausu\u0308bung eines Rechts gem. \u00a7 8 Abs. 5 dieser AVL geltend machen. Im Falle des Eintritts einer der vorstehend genannten Leistungsst\u00f6rungen auf Seiten des K\u00e4ufers k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dferdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des K\u00e4ufers zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.<br \/>\nd) \u00dcbersteigt der Wert der Sicherheiten die Summe unserer Forderung um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers nach unserer Auswahl die u\u0308berschu\u0308ssigen Sicherheiten freigeben.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 M\u00e4ngelanspru\u0308che; M\u00e4ngelru\u0308gen<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Fu\u0308r die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unberu\u0308hrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7 445a, 478 BGB). Anspru\u0308che aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den K\u00e4ufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die u\u0308ber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB).<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Wir haften grunds\u00e4tzlich nicht fu\u0308r M\u00e4ngel, die der K\u00e4ufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7 442 BGB). Weiterhin setzen die M\u00e4ngelanspru\u0308che des K\u00e4ufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Ru\u0308gepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Werkstoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder sp\u00e4ter ein Mangel, so ist uns hiervon unverzu\u0308glich in Textform Anzeige zu machen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung oder die M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung fu\u0308r den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Diese Obliegenheit des K\u00e4ufers bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge.<br \/>\n<span class=\"number\">(4)<\/span> Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherfu\u0308llung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfu\u0308llung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(5)<\/span> Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfu\u0308llung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zuru\u0308ckzubehalten.<br \/>\n<span class=\"number\">(6)<\/span> Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfu\u0308llung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pru\u0308fungszwecken zu u\u0308bergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zuru\u0308ckzugeben. Die Nacherfu\u0308llung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir urspru\u0308nglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.<br \/>\n<span class=\"number\">(7)<\/span> Die zum Zweck der Pru\u0308fung und Nacherfu\u0308llung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pru\u0308f- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war fu\u0308r den K\u00e4ufer nicht erkennbar.<br \/>\n<span class=\"number\">(8)<\/span> Wenn die Nacherfu\u0308llung fehlgeschlagen ist oder eine fu\u0308r die Nacherfu\u0308llung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zuru\u0308cktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Ru\u0308cktrittsrecht.<br \/>\n<span class=\"number\">(9)<\/span> Anspru\u0308che des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 10 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Sonstige Haftung<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur<br \/>\na) fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie<br \/>\nb) fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrages u\u0308berhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie fu\u0308r die Beschaffenheit der Ware u\u0308bernommen haben. Sonstige zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberu\u0308hrt.<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfu\u0308llungsgehilfen.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Verj\u00e4hrung<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist fu\u0308r Anspru\u0308che aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> \u00a7 11 Abs. 1 dieser AVL gilt nicht, soweit gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung gelten (insbesondere \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3, \u00a7\u00a7 444, 445b BGB).<br \/>\n<span class=\"number\">(3)<\/span> Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch fu\u0308r vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspru\u0308che des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) wu\u0308rde im Einzelfall zu einer ku\u0308rzeren Verj\u00e4hrung fu\u0308hren. Schadensersatzanspru\u0308che des K\u00e4ufers gem. \u00a7 10 Abs. 1 und 2 dieser AVL verj\u00e4hren ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/h2>\n<p><span class=\"number\">(1)<\/span> Fu\u0308r diese AVL und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts und des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen u\u0308ber Vertr\u00e4ge u\u0308ber den internationalen Warenkauf (CISG).<br \/>\n<span class=\"number\">(2)<\/span> Ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand fu\u0308r alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das fu\u0308r unseren Gesch\u00e4ftssitz zust\u00e4ndige Gericht. Dies gilt nur, wenn der K\u00e4ufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erfu\u0308llungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 dieser AVL bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Allgemeiner Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: \u201eAVL\u201c) gelten fu\u0308r alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: \u201eK\u00e4ufer\u201c). Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. 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